Anfang des Jahres:
Zusendung eines OGS-Vertrages bei Schulanfängern
Übergabe eines OGS-Vertrages in Postmappe der Schulkinder
Abholung eines OGS-Vertrages bei Mitarbeiter*innen der OGS
Abholung eines OGS-Vertrages beim Caritasverband Herne e.V.
Infoabend für interessierte Eltern: Vorstellung der OGS und des Tagesablaufes
Ob Ihr Kind einen Platz in der OGS bekommt, hängt von den freien Plätzen ab, die der OGS zur Verfügung stehen. Falls mehr Anmeldungen vorliegen als freie Plätze, werden Plätze im Rahmen eines Auswahlverfahrens anhand von Auswahlkriterien vergeben. Dazu gehören z.B. ob das Kind schon den Offenen Ganztag besucht hat, Geschwisterkinder in der OGS angemeldet sind, ob das Kind bei einem oder zwei Elternteilen aufwächst,
ob die/der Erziehungsberechtigte berufstätig ist oder die Erziehungsberechtigten berufstätig sind, etc.
Was kostet die Offene Ganztagsschule?
Der Elternbeitrag wird von der Stadt Herne (Fachbereich Schule und Weiterbildung) abhängig von der Einkommenshöhe erhoben. Für das 1. Geschwisterkind im Offenen Ganztag oder einer Tageseinrichtung gibt es eine Ermäßigung von 50 %, das 2. Geschwisterkind ist beitragsfrei.
Elternbeiträge:
Das Land NRW sowie die Stadt Herne leisten einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschule. Der Finanzierungsanteil der Eltern richtet sich nach dem Jahreseinkommen.
Die monatliche Gebühr für die OGS richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern (bis 16.000 € = 0 €; bis 21.000 € = 20 €;
bis 26.000 € = 40 €; bis 33.000 € = 60 €;
bis 39.000 € = 70 €; bis 45.000 € = 80 €;
bis 52.000 € = 90 €; bis 60.000 € = 100 €;
bis 70.000 € = 110 €; bis 80.000 € = 120 €;
bis 90.000 € = 130 €; bis 100.000 € = 140 €;
über 100.000 ? = 150 €).
Geschwisterkinder bezahlen für das 1.Geschwisterkind 50 % des Elternbeitrages. Für das 2. und jedes weitere Geschwisterkind wird kein Elternbeitrag erhoben. Diese Ermäßigung gilt auch dann, wenn die Geschwisterkinder eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen.
Kosten der Mittagsverpflegung
Die Kosten für die Mittagsverpflegung betragen zusätzlich 75,- € pro Kind im Monat. Bei der Berechnung dieses Verpflegungsbeitrags sind die Ferien und Feiertage des Schuljahres berücksichtigt. Der sich daraus ergebene Jahresbeitrag wird auf 12 Monatsraten aufgeteilt und per Lastschriftverfahren vom Caritasverband eingezogen. Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist verpflichtend.
Für berechtigte Familien im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) entfällt der Beitrag zum Mittagessen.
Quelle Foto: S. Hofschläger / pixelio.de