Anmeldung: Wie und wann kann ich mein Kind an der Grundschule anmelden?

Lesen Sie hier Genaueres dazu.

Aufsicht: Ab wie viel Uhr beaufsichtigt die Laurentiusschule mein Kind?

Ab 7.30 Uhr werden OGS-Kinder von einer Lehrkraft beaufsichtigt.
Ab 07:45 Uhr dürfen alle Kinder das Schulgebäude betreten und in Ruhe in ihren Klassenräumen ankommen, mit anderen Kindern ins Gespräch kommen.
Auf jedem Flur führt eine Lehrkraft Aufsicht.

Badebekleidung: Warum darf mein Kind unter der Straßenkleidung nicht bereits die Badebekleidung für den Schwimmunterricht tragen?

Aus hygienischen Gründen dürfen Kinder ihre Badebekleidung nicht bereits unter der Straßenkleidung tragen. Denn bis zum Schwimmunterricht schwitzen die Kinder zum Beispiel oder machen Toilettengänge – das fördert die Keimbildung und sorgt am Ende für eine Verschmutzung des Schwimmbad-Wassers. Sie möchten doch auch, dass Ihr Kind in sauberem Wasser schwimmen kann. Daher: Badesachen erst im Schwimmbad anziehen!

Betreuung: Mein Kind geht in den Offenen Ganztag. Wird es auch betreut, wenn es erst zur zweiten Stunde Unterricht hat?

Selbstverständlich! Kinder des Offenen Ganztags werden immer ab 07:30 Uhr betreut. Bei Ausfall der ersten Stunde gehen sie in ihre Aufteilklassen, dürfen dort lesen, malen oder Freiarbeit machen.

Beurlaubung: Kann ich mein Kind in Ausnahmefällen beurlauben lassen?

Grundsätzlich sind Kinder ab sechs Jahren schulpflichtig, und versäumter Unterricht kann für eine Kind nicht gut sein. In dringenden Ausnahmefällen entscheiden – abhängig vom einzelnen Antrag – die Klassenlehrkraft, die Schulleitung oder das Schulamt über eine Beurlaubung. Die Eltern verpflichten sich mit dem Kind versäumten Unterrichtsstoff aufzuarbeiten, damit es nach der Beurlaubung wieder gut Anschluss im Unterricht findet.
Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien, um eine billigere Urlaubsreise buchen zu können, sind nicht erlaubt und werden abgelehnt. Fehlt ein Kind trotzdem ohne Attest vom Arzt, wird sehr konsequent ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt.
Die sogenannte „Ordnungswidrigkeitenanzeige“ kostet die Eltern mindestens mehrere 100€! Also lohnt es sich nicht. Dieser Ärger ist vermeidbar, wenn Sie als Eltern die geltenden Gesetze beachten.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Wie kann ich für mein Kind finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?

Lesen Sie hier Genaueres dazu.

Bücherbus: Wann kommt die Junior-Fahrbibliothek zur Laurentiusschule?

Die Junior-Fahrbibliothek ist alle 14 Tage, an einem Mittwoch auf dem Schulhof der Laurentiusschule anzutreffen. Die aktuellen Zeiten und Termine finden Sie hier .

Gesprächstermin: Wie erhalte ich einen Gesprächstermin mit einer der Lehrpersonen?

Das Team der Laurentiusschule hat immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen, Anregungen, Beratungswünsche und konstruktive Kritik. Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben feste Sprechstundenzeiten, die Sie in Aushängen auf jedem Flur finden. Für die Sprechstunden müssen Sie sich bitte vorher anmelden. Natürlich können Sie auch individuelle Termine mit den Lehrerinnen und Lehrern vereinbaren. Das können Sie telefonisch oder mit einer schriftlichen Notiz tun. Bitte geben Sie dabei auch den Gesprächsgrund an, damit wir uns vorbereiten können.
Wir bitten Sie darum, keine Tür-und-Angel-Gespräche direkt vor oder während des Unterrichts mit uns zu führen. Das kostet wertvolle Unterrichtszeit, auf die die Schülerinnen und Schüler ein Anrecht haben. Mit einer Terminvereinbarung können wir in entspannter Atmosphäre ohne Zeitdruck gut miteinander über Ihre Wünsche und Probleme reden.

Handy: Darf mein Kind ein Handy mit in die Schule bringen?

Wenn Sie es für dringend nötig halten, kann Ihr Kind ein Handy mit in die Schule bringen. Das Handy muss jedoch den gesamten Schultag über ausgeschaltet sein und darf nicht aus dem Tornister genommen werden. Das Benutzen des Handys während der Schulzeit (dazu zählen auch Hofpausen und der Offene Ganztag) ist nicht erlaubt.
Falls Ihr Kind einen dringenden Grund hat, warum es mit Ihnen telefonieren muss, dann darf es unser Telefon im Sekretariat benutzen. Wie bei allen anderen Wertgegenständen auch, ist es besser, das Handy nicht mit in die Schule zu bringen. Unsere Lehrerinnen und Lehrer können keine Verantwortung für gestohlene oder beschädigte Wertgegenstände (Handy, MP3-Player, Schmuck …) übernehmen.

JeKits: Muss mein Kind bei JeKits („Jedem Kind Instrumente, Singen, Tanz“) das Spielen eines Instrumentes erlernen?

Nein! In der ersten Klasse findet der JeKits-Unterricht im Klassenverband im Rahmen des Musikunterrichts statt. Ab der zweiten Klasse können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind entscheiden, ob es ein Instrument erlernen soll. Dieser Unterricht kostet Geld, das die Eltern bezahlen müssen. Das Geld wird direkt von den Eltern an die Städtische Musikschule Herne überwiesen. Wir stellen nur unsere Räume zur Verfügung, damit die Musiklehrerinnen und -lehrer einen Platz haben, um mit den Kindern zu üben.

Klassenfahrt: Wann findet die mehrtägige Klassenfahrt statt?

Die mehrtägige Klassenfahrt mit Übernachtungen findet in der Regel gegen Ende der dritten Klasse oder am Anfang der vierten Klasse statt. Durch die Klassenfahrt soll die Klassengemeinschaft gestärkt werden, wovon die Schülerinnen und Schüler im vierten Schuljahr profitieren.

Klassenfahrt-Teilnahme: Muss mein Kind an der mehrtägigen Klassenfahrt teilnehmen?

Ja! Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an der mehrtägigen Klassenfahrt verpflichtet. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, müssen den Unterricht einer anderen Klasse besuchen.

Klassenpflegschaft: Muss ich zur Sitzung der Klassenpflegschaft („Elternabend“) kommen?

Sie sollten nur im Ausnahmefall einen Elternabend nicht besuchen. Als Erziehungsberechtige haben Sie eine Stimme, die gehört werden möchte und gehört werden soll. Deshalb kommen Sie bitte zu den Elternabenden – falls es Ihre Arbeitszeit oder Ihr gesundheitlicher Zustand irgendwie zulassen. Sie bekommen von den Klassenlehrkräften wichtige Informationen, die das aktuelle Schuljahr betreffen. Falls Sie an einer Sitzung der Klassenpflegschaft nicht teilnehmen können, informieren Sie sich bei anderen Eltern, was besprochen wurde. Die Lehrkräfte stellen einen kurzen Elternbrief mit den wichtigsten Informationen zusammen und geben ihn in die Postmappen der Kinder. Der Brief ersetzt nicht Ihre Teilnahme am Elternabend!

Krankheiten/Allergien: Mein Kind hat eine chronische Krankheit oder schwerwiegende Allergie. Was muss ich beachten?

Informieren Sie die Klassenlehrkraft unbedingt über die Erkrankung oder Allergie; bei Kindern, die die OGS besuchen, auch die Erzieherinnen dort. In einem persönlichen Gespräch sagen Sie uns bitte, wie wir mit der Krankheit/Allergie umgehen und in einem Notfall reagieren müssen. Falls ein Notfall-Medikament benötigt wird, stellen Sie uns dieses bitte zur Verfügung und erklären uns die korrekte Verabreichung.

Krankmeldung: Mein Kind ist krank und kann nicht zur Schule. Was muss ich beachten?

Bitte benachrichtigen Sie uns telefonisch vor 8.00 Uhr am ersten Krankheitstag darüber, dass Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann. So sind die Klassenlehrkräfte schon vor Unterrichtsbeginn informiert und wir müssen uns keine Sorgen machen, dass Ihrem Kind etwas auf dem Schulweg passiert ist. Bei einem Fehlen direkt vor oder nach den Schulferien bzw. Feiertagen benötigen wir ein ärztliches Attest.
Die Krankheit, die zum Fehlen Ihres Kindes geführt hat, müssen Sie uns nicht nennen. Ausnahmen sind meldungspflichtige Krankheiten, da diese hochgradig ansteckend sind. Falls Ihr Kind von einer der unten aufgelisteten Krankheiten betroffen ist, teilen Sie uns das bitte sofort mit:

• Hepatitis
• Keuchhusten
• Kopfläuse
• Krätze
• Masern
• Mumps
• Röteln
• Scharlach
• Tuberkulose
• Windpocken

Lehrkraft erkrankt: Was passiert, wenn Lehrpersonen erkrankt sind?

Wir bemühen uns sehr, Unterrichtsausfall oder Klassenaufteilungen zu vermeiden. Wir informieren Sie rechtzeitig über Stundenplanänderungen. Schülerinnen und Schüler der OGS werden selbstverständlich bei einem Unterrichtsausfall immer betreut.

Noten: Ab wann erhält mein Kind Noten?

Noten auf dem Zeugnis gibt es an der Laurentiusschule ab der dritten Klasse. Dann erhalten die Schülerinnen und Schüler für Tests und Lernzielkontrollen („Klassenarbeiten“) in den Fächern Deutsch und Mathematik Noten. Kinder in den ersten beiden Schuljahren und Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Schwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ bekommen keine Noten.

Notfall: Was passiert, wenn mein Kind sich während der Schulzeit verletzt oder sich sehr krank fühlt?

Bei kleineren Verletzungen leisten wir Erste Hilfe. Falls eine Verletzung größer ist, benachrichtigen wir die Erziehungsberechtigten und bitten darum Ihr Kind selber abzuholen und einen Arzt aufzusuchen. Falls notwendig fordern wir natürlich auch sofort einen Rettungswagen der Feuerwehr an. Eine Lehrkraft begleitet das Kind ins Krankenhaus bis die Erziehungsberechtigten eintreffen. Falls ein Kind sich sehr krank fühlt, benachrichtigen wir ebenfalls die Erziehungsberechtigten, damit das Kind abgeholt und versorgt werden kann.

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, geben Sie uns bitte immer mehrere, aktuelle Kontakt-Telefonnummern (Erziehungsberechtigte, Großeltern, Onkel / Tanten usw.). Ändern sich diese Nummern, dann teilen Sie uns bitte diese Änderungen unbedingt und sofort mit.

Wann findet die Radfahrausbildung/ Radfahrprüfung statt?

Die Radfahrausbildung beginnt in Zusammenarbeit mit der Polizei im dritten Schuljahr. Die Radfahrprüfung findet in der vierten Klasse statt. Dazu gehört auch die Kontrolle der Fahrräder auf Verkehrssicherheit. Wenn ein Fahrrad nicht verkehrssicher ist, darf damit keine Radfahrprüfung gemacht werden.
Im Interesse Ihres Kindes sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass das Rad Ihres Kindes in Ordnung ist, besonders Klingel, Bremsen, Beleuchtung vorne und hinten.

Schulmilch: Gibt es nicht mehr!

Der für uns zuständige Getränkelieferant hat die Coronazeit nicht überstanden und seine Getränkelieferungen eingestellt. Bitte geben sie Ihrem Kind ein Getränk für die Frühstückspause mit. In allen Klassen steht Mineralwasser für die Kinder bereit.

Sportbekleidung: Wie muss mein Kind bekleidet sein, damit es am Sportunterricht teilnehmen kann?
Für den Sportunterricht benötigen Schülerinnen und Schüler eine Turnhose, ein T-Shirt und Turnschuhe mit weißer Sohle.

Die Kinder dürfen aus Sicherheitsgründen keinen Schmuck (Ohrringe, Ringe, Ketten) tragen. Unsere Lehrerinnen und Lehrer nehmen keine Ohrringe aus den Ohren heraus. Am besten ist es, wenn die Kinder an Tagen mit Sportunterricht ohne Ohrringe in die Schule kommen.

Kinder mit längeren Haaren brauchen außerdem ein Haargummi, damit die Haare zu einem Zopf gebunden werden können. Falls ein Kind nicht das vollständige Sportzeug zum Sportunterricht mitbringt, kann es nicht teilnehmen, da Verletzungsgefahr besteht.
Unterrichtszeiten: Wie sind die Unterrichtszeiten?

08:00 Uhr – 08:45 Uhr 1. Unterrichtsstunde
08:50 Uhr – 09:35 Uhr 2. Unterrichtsstunde
09:35 Uhr – 09:50 Uhr Hofpause
09:50 Uhr – 10:00 Uhr Frühstückspause
10:00 Uhr – 10:45 Uhr 3. Unterrichtsstunde
10:50 Uhr – 11:35 Uhr 4. Unterrichtsstunde
11:35 Uhr – 11:45 Uhr Hofpause
11:45 Uhr – 12:30 Uhr 5. Unterrichtsstunde
12:35 Uhr – 13:20 Uhr 6. Unterrichtsstunde

Versicherung: Ist mein Kind während der Schulzeit versichert?

Ja! Auf dem Schulweg und während der Schulzeit sind die Kinder bei der Unfallkasse NRW versichert. Das gilt auch für Schulveranstaltungen. Falls ein Schaden oder Unfall passiert ist, melden Sie diesen bitte im Schulsekretariat. Dort erhalten Sie eine Schadensmeldung, die Sie ausfüllen können. Unfallmeldungen machen die Lehrkräfte.

Weiterführende Schule: Wie melde ich mein Kind an der weiterführenden Schule an?

Im ersten Schulhalbjahr der vierten Klasse, im November/Dezember, findet zum Übergang in die Sekundarstufe 1 ein Eltern-Info-Abend statt, an dem Sie auch Info-Material erhalten und i.d.R. Vertreter verschiedener Schulformen Ihre Fragen beantworten. Von den Klassenlehrkräften werden Sie bis zu den Weihnachtsferien zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen. Zur Vorbereitung dieses Gespräches erhalten Sie und Ihr Kind einen Fragebogen, in dem Sie Ihre Einschätzung deutlich machen und einen Schulformwunsch ankreuzen. Im Beratungsgespräch besprechen Sie dann gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, welche Stärken und Schwächen Ihr Kind hat und welche weiterführende Schulform Ihr Kind am besten fördern kann.
Als weiterführende Schule wird immer die Gesamtschule empfohlen und zusätzlich eine weitere Schulform (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium). Es kann auch eine weitere Schulform „eingeschränkt“ empfohlen werden.
Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhalten Sie eine „Begründete Empfehlung für die weiterführenden Schulen“ und einen Anmeldeschein. Die Empfehlung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers ist für Sie nicht bindend. Sie können Ihr Kind an der weiterführenden Schule Ihrer Wahl mit dem Anmeldeschein anmelden. Bitte beachten Sie: Sie dürfen Ihr Kind nur an einer Schule anmelden.

Zeugnis: Wann werden die Zeugnisse ausgeteilt?
Die Kinder der ersten und zweiten Klassen erhalten zum Schuljahresende sogenannte „Rasterzeugnisse“. In Tabellenform sind dort Aussagen über das Arbeits- und Sozialverhalten sowie Aussagen über die Lernentwicklung in den einzelnen Fächern angekreuzt. Diese Form der Zeugnisse ist sehr übersichtlich,
für Eltern und Kinder gut zu verstehen.

Die Kinder der dritten Klassen erhalten zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres „Rasterzeugnisse“. In Tabellenform sind auch hier Aussagen über das Arbeits- und Sozialverhalten sowie Aussagen über die Lernentwicklung in den einzelnen Fächern angekreuzt. Diese Form der Zeugnisse ist sehr übersichtlich
und für Eltern und Kinder gut zu verstehen. Außerdem beinhalten die Zeugnisse Noten für die Fächer.
Die Kinder der vierten Klassen bekommen ebenfalls zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres Zeugnisse. Das Zeugnis hat nur Noten für die Fächer. Zusätzlich zum Halbjahreszeugnis erhalten die Kinder noch eine „Begründete Empfehlung für die weiterführenden Schulen“.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ erhalten keine Noten und bekommen Berichtszeugnisse.

Quelle Foto:Tony Hegewald / pixelio.de