Eine Beurlaubung für die Zeit vor und nach Ferien kann nur durch die Schulleitung und nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt werden.

Über alle anderen Beurlaubung bis zu 5 Tagen im Schuljahr entscheidet die Klassenlehrkraft.

Wenn Ihr Kind beurlaubt wird, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind den versäum­ten Unterrichtsstoff nachholt.

Für eine Beurlaubung erhalten Sie in unserem Sekretariat ein Formular. Dies bekommen Sie zu den Öffnungszeiten oder demnächst hier als Download.

Quelle Foto: S. Hofschlaeger  / pixelio.de